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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Waren und Dienstleistungen                       

1. Unsere Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich unseren nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Jede Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers, insbesondere der Ausschluss des Eigentumsvorbehalts oder das Verbot der Aufrechnung mit Gegenansprüchen, erkennen wir nicht an.
2. Wir behalten uns alle Rechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen uneingeschränkt vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn wir den Auftrag nicht erhalten, sind unsere Zeichnungen und sonstigen Unterlagen zu den abgegebenen Angeboten auf Verlangen unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben.
3. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung der Lieferungen oder Leistungen Dritte zu beauftragen.

 

II. Preise

Der Preis versteht sich ohne Rabatt und Mehrwertsteuer, ab Werk. Alle zusätzlichen Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Es gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.

 

III. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Begleichung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Ausgleichsansprüche, behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor (d. h. sie bleiben Vorbehaltsware).
2. Bei Vorbehaltsware ist es dem Käufer untersagt, diese zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Eine Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Zahlung von seinem Kunden erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst dann auf den Kunden übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

3. Im Falle eines Weiterverkaufs tritt der Käufer uns bereits ab dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses mit uns seine Kaufpreisforderung in Höhe des dem Käufer in Rechnung gestellten Verkaufspreises sicherungshalber ab, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterverkauft, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Stückpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer uns sicherungshalber den Teil der Gesamtforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht, mit Vorrang vor den übrigen Forderungen. Bei glaubhaftem Interesse hat der Käufer uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen offenzulegen.
Der Käufer ist bis zum Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere bei Zahlungsverzug oder aus anderen Gründen, die uns vermuten lassen, dass unsere Zahlungsforderung gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Käufers zu widerrufen. Darüber hinaus können wir nach vorheriger Ankündigung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Abtretung zur Sicherheit offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten und vom Käufer verlangen, die Abtretung zur Sicherheit gegenüber dem Kunden offenzulegen.

4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware verarbeiten, umformen oder mit anderen Gegenständen verbinden oder vermischen. Die Verarbeitung, Umformung, Verbindung oder Vermischung (zusammenfassend als „Verarbeitung“ bezeichnet) erfolgt in unserem Auftrag. Der Käufer hat die neue Sache mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt sicher zu verwahren. Der neue Gegenstand gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns an dem neuen Gegenstand Miteigentum in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Erwirbt der Käufer das alleinige Eigentum an der neuen Sache, so räumt er uns ein Miteigentumsrecht an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Sache ein, das dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung entspricht. Im Falle der Weiterveräußerung der neuen Sache tritt der Käufer seine Forderung aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten ohne weitere besondere Erklärung an uns ab. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Wertes der von uns in Rechnung gestellten verarbeiteten Vorbehaltsware. Der uns abgetretene Teil der Forderung ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsbefugnis und der Voraussetzungen für den Widerruf dieser Befugnis gilt Abschnitt III.3 gilt entsprechend. Verbindet der Käufer die Vorbehaltsware mit beweglichen Sachen, so tritt er uns bereits jetzt seine Vergütungsforderung für diese Verbindung mit allen Nebenrechten entsprechend dem Wert der verbundenen Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der übrigen verbundenen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung sicherungshalber ab.

5. Verpfändungen, Beschlagnahmen und sonstige Verfügungen oder Eingriffe durch Dritte sind uns unverzüglich mitzuteilen.

6. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die betreffende Ware zurückzufordern; der Käufer ist zur Rückgabe der Ware verpflichtet. Alle ausstehenden Rabatt-/Bonuszahlungen werden ungültig.

 

IV. Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht anders vereinbart oder auf der Rechnung angegeben, sind Forderungen sofort fällig und müssen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug bezahlt werden.
2. Der Käufer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen ist der gesamte Restbetrag sofort fällig. Bei Zahlungseingang wird kein Skonto gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung ein überfälliger Restbetrag zu unseren Gunsten besteht. Zahlungen werden auf die älteste ausstehende Forderung und etwaige Nebenkosten angerechnet. Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a.

4. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn wir glaubwürdige Informationen haben, die uns vermuten lassen, dass sich die Vermögenslage des Käufers wesentlich verschlechtert hat, insbesondere wenn der Käufer unsere fälligen Forderungen nicht begleicht. Ist der Käufer dazu nicht bereit, können wir ausstehende Bestellungen stornieren.

 

V. Lieferung

1. Liefertermine sind für uns unverbindlich. Sie werden von uns nach bestem Ermessen angegeben und werden nach Möglichkeit eingehalten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen entschuldbarer Nichterfüllung oder Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins, auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, können nicht geltend gemacht werden.
2. Bei höherer Gewalt, Mobilmachung, Unruhen, Krieg, rechtmäßiger Aussperrung, Streik, Rohstoffmangel, Unfall, Feuer, Überschwemmung oder anderen unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Ereignisse bei einem unserer Lieferanten eintreten.
3. Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% gegenüber der bestellten Menge sind zulässig.
4. Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.

 

VI. Risikoübergang

Das Risiko geht auf den Käufer über, auch bei frachtfreien Lieferungen:
1. bei Lieferungen, wenn die versandfertige Sendung versandt oder abgeholt wurde.
2. Bei verspäteter Annahme oder Abnahme der Waren oder Leistungen geht das Risiko auf den Käufer über, es sei denn, die Verspätung liegt außerhalb des Einflussbereichs des Käufers oder seines Bevollmächtigten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.

 

VII. Empfang und Eingangskontrolle

1. Lieferungen müssen vom Käufer auch dann angenommen werden, wenn sie geringfügige Mängel aufweisen.
2. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie den Bedürfnissen des Käufers angemessen sind.
3. Bei Erhalt der Ware hat der Käufer offensichtliche Fehlmengen und Transportschäden unverzüglich auf den Versandpapieren zu vermerken.
4. Offensichtliche Mängel der Ware sind uns innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach ihrem Auftreten anzuzeigen. Die vorstehenden Fristen sind Ausschlussfristen. Werden sie nicht eingehalten, können hinsichtlich der betreffenden Mängel keine Ansprüche gemäß Abschnitt VIIl geltend gemacht werden.

 

VIII. Mangelhaftung (Gewährleistung der Qualität)

1. Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb der Gewährleistungsfrist – unabhängig von der Betriebsdauer – Mängel aufweisen, die auf zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhandene Mängel zurückzuführen sind, werden von uns innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung kostenlos behoben. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der Käufer kann keine Ersatzleistung für vergebliche Aufwendungen verlangen.
2. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Mängelansprüche verjähren nach 24 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.
4. Die Gewährleistungsfrist gilt nicht für Verschleißteile.

5. Bei Mängelansprüchen darf der Käufer nur Zahlungen zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen, und nur unter der Voraussetzung, dass er Ansprüche nur in Bezug auf Mängel geltend macht, die unstreitig sind. Werden ungerechtfertigte Mängelansprüche geltend gemacht, sind wir berechtigt, vom Käufer Ersatz der entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder durch äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder einem Dritten unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vorgenommen, sind Mängelansprüche im Zusammenhang mit diesen Arbeiten oder deren Folgen ausgeschlossen.

7. Werden die Kosten für die Nachbesserung, insbesondere die Kosten für Transport, Arbeitsaufwand und Material, dadurch erhöht, dass die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den Lieferort des Käufers verbracht werden muss, so gehen diese Kosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Verbringung der Ware entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Kunden keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Ansprüche des Käufers auf Ersatz der ihm gegenüber seinen Kunden entstandenen Nachbesserungskosten sind ausgeschlossen, soweit diese Kosten dadurch erhöht werden, dass die Nachbesserung an einem anderen Ort als dem ursprünglich vereinbarten Lieferort durchgeführt werden muss.

9. Weitergehende Ansprüche oder andere als die in Abschnitt VIII genannten Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen Mängeln sind ausgeschlossen, unbeschadet begrenzter Schadensersatzansprüche gemäß Abschnitt IX.

 

IX. Haftung für Schäden

1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei garantierten Eigenschaften der Ware oder Leistung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten, die den Vertragszweck gefährden.
2. Bei schuldhafter, aber nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, bei grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten durch unsere Mitarbeiter oder Beauftragten sowie bei einer von uns übernommenen Garantie, die nicht ausdrücklich eine zugesicherte Eigenschaft der Ware oder Leistung betrifft, ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz gemäß Abschnitt IX.2. verjähren spätestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer von dem Schaden Kenntnis erlangt hat oder, falls eine solche Kenntnis nicht vorliegt, nach dem Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses.
3. Dieser Abschnitt IX. gilt auch für Schadensersatzansprüche des Käufers gegen unsere Mitarbeiter oder Beauftragten.

 

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand unseres Geschäftssitzes.
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

XI. Verbindlichkeit des Vertrags

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtlich unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.

 

XII. Lieferungen ins Ausland

1. Lieferungen ins Ausland erfolgen in der Regel auf der Grundlage „ab Werk“. Alle mit grenzüberschreitenden Transaktionen verbundenen Kosten, wie Zölle, Steuern, Inspektionsgebühren und sonstige Kosten, gehen zu Lasten des Käufers.
2. Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Erfüllung nicht durch nationale oder internationale Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen und Embargos oder sonstige Beschränkungen, eingeschränkt wird. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle für den Export/Inlandsversand/Import erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen oder Genehmigungsverfahren haben Vorrang vor den vereinbarten Lieferfristen und Terminen. Können für bestimmte Artikel die erforderlichen Genehmigungen nicht eingeholt werden, gilt der Vertrag hinsichtlich dieser Artikel als nicht geschlossen; aus diesem Grund und aufgrund der oben genannten Terminüberschreitung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf 

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